Soziales

 

Pflegefachliche Beratung und Schulung

  • Implementierungsverfahren nach DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege) aller nationalen Expertenstandards (u.a. Dekubitusprophylaxe, Schmerzmanagement, Sturzprävention)
  • Pflegeprozess und Pflegeplanung (Fallbesprechungen, Pflegevisiten, Pflegeplanung)
  • Pflegeablaufanalysen
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Überprüfung aller FEM-Fälle in der Einrichtung bzgl. der richtigen Dokumentation und Fallbestimmung)
  • u.a.

Verfahrenspflegschaft

Als Verfahrenspfleger im Betreuungs- und Unterbringungsrecht haben wir die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht die objektiven Interessen des Betroffenen zu vertreten. Sind die Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verfahrensfähig, so wird ihnen durch einen Verfahrenspfleger wieder rechtliches Gehör geschenkt.

Wir arbeiten nach dem Ansatz des Werdenfelser Weg. Dieser ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts, um die Anwendung von Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bauchgurte, Bettgitter, Vorsatztische in Pflegeeinrichtungen zu reduzieren. Er setzt am gerichtlichen Genehmigungsverfahren nach § 1906 Abs. 4 BGB an, mit der gemeinsamen Zielsetzung, die Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen zu verbessern und Fixierungen auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren.